Oft vernachlässigt und doch extrem wichtig: Sauberlaufzonen in Eingangsbereichen. Sie spielen, wenn es um die Sicherheit eintretender Personen und den Schutz der angrenzenden BodenbeläSat, eine entscheidende Rolle. Dabei sind Sauberlaufzonen in gewerblich genutzten oder öffentlichen Gebäuden keine freiwillige Zusatzleistung, sondern Teil eines Eingangssystems und gemäß BGR-Richtlinie 181 aus Sicherheitsgründen von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben. Um diese Anforderungen zu erfüllen und die Eingangsästhetik nicht durch nachträglich platzierte Matten zu zerstören, empfiehlt es sich, Sauberlaufzonen von vornherein in die Planungen einzubeziehen.